Verkehrsrecht in Brühl
Rechtsanwältin Christine Tietmann - Anwalt für Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht regelt im weitesten Sinne alles, was mit dem Straßenverkehr zu tun hat. Hauptanwendungsfall ist bei uns die Regulierung des Unfallschadens oder die Abwehr eines Bußgeldbescheids. Beim Verkehrsunfall geht es zunächst fast immer um die Frage, wer Schuld an dem Verkehrsunfall hat und wie hoch gegebenenfalls das eigene Mitverschulden ist.
Einen Auszug unserer Tätigkeitsbereiche im Verkehrsrecht können Sie der Aufstellung entnehmen.
Wir beraten Sie gerne zu den folgenden Themengebieten im Bereich des Verkehrsrechts:
- Beratung zur fiktiven Abrechnungs- und Reparaturmöglichkeit
- Erwerbsschaden
- Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
- Haushaltsführungsschaden
- Merkantile Wertminderung
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall
- Schmerzensgeld, insbesondere bei körperlichen Schäden (z.B. HWS-Verletzung)
- Unfallabwicklung mit gegnerischen Unfallbeteiligten bzw. Haftpflichtversicherung