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Allgemeines Zivilrecht in Brühl - TIETMANN | WINTER
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Allgemeines Zivilrecht in Brühl

Rechtsanwältin Christine Tietmann
Rechtsanwalt Hadrian Winter

Fachanwälte für Familienrecht

Wir beraten Sie gerne zu den folgenden Themengebieten
im Bereich des allgemeinen Zivilrechts:

Das allgemeine Zivilrecht (oder Privatrecht) erfasst fast sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und/ oder Unternehmen. Im Gegensatz hierzu steht das „öffentliche Recht“, welches das Rechtsverhältnis von Bürger zu Staat und Staat zu Bürger regelt.

Die Grundlage des allgemeinen Zivilrechts in Deutschland bildet das BGB – das Bürgerliche Gesetzbuch. Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt das gerichtliche Verfahren und damit unter anderem auch einzuhaltende Fristen in Zivilprozessen. Einen „Fachanwalt für Zivilrecht“ gibt es nicht.  Das allgemeine Zivilrecht ist im BGB in fünf Bereiche (allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht) aufgeteilt. Innerhalb dieser Aufteilung gibt es unter anderem den Fachanwalt für Familienrecht. Das allgemeine Zivilrecht ist nicht auf den „allgemeinen Teil“ beschränkt. Vielmehr gehört zu den Haupttätigkeiten des Rechtsanwalts für Zivilrecht im allgemeinen Zivilrecht vorrangig die Abwicklung von Kaufverträgen, Werkverträgen, die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Ansprüchen aus Garantie, des Rücktritts vom Vertrag, der Minderung (z.B. des Kaufpreises) und der Schadensersatz.

Gem. § 78 ZPO müssen sich die Parteien vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten in zivilrechtlichen Streitigkeiten von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Jeder Rechtsanwalt ist vor den Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland vertretungsberechtigt. Die gilt unabhängig davon, ob der Kanzleisitz des Rechtsanwalts in Brühl oder bspw. in Köln oder Bonn ist. Die Vielzahl der Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht werden meist außergerichtlich oder vor dem Amtsgericht ausgetragen. In diesen Fällen herrscht kein Anwaltszwang. Die fehlende Beratung durch einen Rechtsanwalt für Zivilrecht kann allerdings, etwa durch die Nichtbeachtung gesetzlicher oder vom Gericht gesetzter Fristen, einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden nach sich ziehen.

Einen Auszug unserer Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht können Sie der Aufstellung entnehmen. Vom „Autokauf“ über den Forderungseinzug bis zum Schmerzensgeld beraten und vertreten wir Sie gerne und finden Lösungswege, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Wir beraten Sie gerne zu den folgenden Themengebieten im Bereich des allgemeinen Zivilrechts: