Loader
Downloads - TIETMANN | WINTER
583
bridge-core-3.0.1,qode-page-transition-enabled,ajax_fade,page_not_loaded,qode-page-loading-effect-enabled,,qode_grid_1300,footer_responsive_adv,qode-content-sidebar-responsive,qode-child-theme-ver-1.0.0,qode-theme-ver-28.7,qode-theme-bridge,qode_header_in_grid,wpb-js-composer js-comp-ver-7.6,vc_responsive

Downloads

Unser Downloadangebot für Sie

Mandantenaufnahmebogen

Allgemeine Vollmacht

Düsseldorfer Tabelle 2022

Fragebogen Versorgungsausgleich

Erfassungsbogen Zugewinnausgleich

Formular Prozesskostenhilfe & Verfahrenskostenhilfe

Wird ein gerichtliches Verfahren notwendig, so kann bei geringem Einkommen und Vermögen Prozesskostenhilfe (PKH) bzw. Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen (VKH) in Anspruch genommen werden. Im Falle einer Bewilligung werden die Kosten der Prozessführung ganz oder teilweise vom Staat getragen. Die prozessführende Partei hat allerdings ihr Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Die PKH/ VKH übernimmt je nach einzusetzendem Einkommen voll oder teilweise den eigenen Beitrag zu den Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwalts. Sollte das Einkommen/ Vermögen nach der Bewilligung über die monetäre Bewilligungsgrenze steigen, ist mit Rückforderungen des Staates zu rechnen, die gegebenenfalls in Raten beglichen werden können.

Mit der Möglichkeit der PKH/ VKH soll aber nicht die Möglichkeit bestehen „mutwillig“ auf Kosten der Allgemeinheit Prozesse zu führen, weshalb für eine Bewilligung der PKH/ VKH die beabsichtigte Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten muss.

Wichtiger Hinweis:

  • Auch nach Bewilligung der PKH/ VKH müssen im Falle eines etwaigen Unterliegens die Kosten des Gegners bezahlt werden. Die PKH/ VKH deckt nach Bewilligung „nur“ die Gerichtskosten und eigenen Anwaltskosten.
  • Für die anwaltliche Vertretung im Bewilligungsverfahren der PKH/ VKH entstehen Kosten, die von dem Mandanten zu begleichen sind, wenn dem Antrag auf Bewilligung vom Gericht nicht entsprochen wird.

 


Formular Prozesskostenhilfe (PKH)

Weitere Informationen finden Sie bei dem Justizministerium NRW.

Bewertungen unserer Mandanten über Google

Auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, helfen Bewertungen anderer Mandanten oft weiter. Im Hinblick auf unsere Leistungen stehen wir seit dem Jahr 2016 für Transparenz. Aus diesem Grund sind die Bewertungen und Erfahrungsberichte unserer Mandanten über die Rechtsanwälte und die Kanzlei öffentlich verfügbar. Über diesen Link können Sie uns bei Google bewerten.